DER SCHWEIZER BRANCHENVERBAND MOTOSUISSE BETRACHTET PARKGEBÜHREN FÜR MOTORISIERTE ZWEIRÄDER IN STÄDTEN UND AGGLOMERATIONEN ALS KONTRAPRODUKTIV –
(SFMR) – Sie sind lediglich eine neue Geldeinnahmequelle und laufen der Verkehrsentflechtung und der Entstopfung der Innenstädte klar zuwider. Der Bundesrat erlaubt den Schweizer Städten und Gemeinden gemäss der am 20. Mai getroffenen Änderung der Signalisationsverordnung Art. 48b, ab 2021 Parkgebühren nicht mehr nur für Autos, sondern auch für Motorräder und Roller sowie für E-Bikes und sogar Motorfahrräder zu verlangen. Mehrere grosse Schweizer Städte überlegen sich bereits, eine solche Regelung im Rahmen von neuen Parkplatzkonzepten – mit nummerierten Feldern und Parkuhren für Zweiräder – einzuführen.
Kontraproduktive Massnahme
Der Branchenverband motosuisse wehrt sich entschieden gegen solche Massnahmen. Er betrachtet eine Abschreckung mit Parkgebühren als kontraproduktiv, da Roller und Motorräder viel weniger Raum beanspruchen als Autos. Parkgebühren für Zweiräder seien lediglich eine willkommene, neue Geldeinnahmequelle für die Gemeindekassen. Sie würden den Anstrengungen zur Entstopfung der Innenstädte und allgemein zur Verkehrsentflechtung klar zuwiderlaufen.
Die Vorteile von Rollern und Motorräder in Stadt und Agglomeration
Der Branchenverband verweist mit Nachdruck auf die unbestreitbaren sowie verkehrs- und umweltpolitisch wertvollen Vorteile von motorisierten Zweirädern im Stadt- und Agglomerationsverkehr:
• minimaler Platzbedarf, sowohl in Fahrt als auch beim Parkieren
• deutlich geringerer Treibstoffverbrauch als ein Automobil
• insbesondere Roller sind ein kosten- und unterhaltsgünstiges Transportmittel für eine breit gefächerte Bevölkerungsschicht
• Fahrzeugauslastung mindestens 50 Prozent
• Zweipersonen-Tauglichkeit
• hohe Agilität
• keine „Leerfahrten“ auf der Suche nach freien Parkplätzen
• moderne Technik (Katalysatoren, ABS)
• hoher Schutzfaktor in Corona-Zeiten