ES IST NICHT ERLAUBT, AUF DER PLATTFORM VOR DEM FAHRER EINES ROLLER ZU STEHEN – KINDER UNTER SIEBEN JAHREN MÜSSEN IN EINEM SPEZIELLEN KINDERSITZ SITZEN –

Wer Kinder auf dem Motorrad mitnimmt, der muss nicht nur auf den Verkehr achten, sondern auch mit unbedachten Reaktionen des jungen Sozius hinter sich rechnen und darf den kleinen Mitfahrer überfordern. Bei der Mitnahme des Nachwuchses auf Motorrad- oder roller, Kleinkraftrad, Quad oder im Beiwagen ist die elterliche Fürsorgepflicht besonders hoch, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Sie betrifft die Fahrweise ebenso wie Helm und Schutzkleidung sowie die objektive Einschätzung der physischen sowie psychischen Fähigkeiten des Kindes. Außerdem sind einige Vorschriften zu beachten.

Das motorisierte Zweirad muss einen Beifahrersitz sowie Fußstützen und Festhaltemöglichkeiten haben. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Eine Sitzprobe zeigt sofort, ob ein Kind sich gut abstützen und sicher festhalten kann. Für Jungen oder Mädchen unter sieben Jahren ist ein besonderer Kindersitz zu montieren. Er wird meist mit Gurten auf der Motorradbank befestigt.

Außerdem müssen Radverkleidungen verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten können. In jedem Fall müssen Kinder hinter dem Fahrer Platz nehmen. Nicht gestattet ist, sich beispielsweise auf einem Motorroller vor den Fahrer aufs Bodenblech zu stellen oder ganz vorn auf der Sitzbank zu heben.

Da viele Motorräder sehr leistungsstark sind und selbst kleine und mittlere Maschinen relativ stark beschleunigen, sollte die Kraft bei Fahrten mit jungen Mitfahrern nur wohldosiert eingesetzt werden. Ein entspanntes Gleiten ohne viele Gangwechsel nimmt dem Kind körperlichen und seelischen Stress, so die GTÜ. Auch eine vorausschauende Fahrweise verhindert unnötige Unruhe auf dem Motorrad oder Quad.

Selbstverständlich gilt die Helmpflicht auch für Kinder. Und ebenso die Vorgabe, dass der Schutz zur Kopfgröße passt und sämtlichen Sicherheitsvorschriften und Normen entspricht. Die GTÜ empfiehlt Erwachsenen und erst recht Kindern eindringlich, ausschließlich mit geeigneter und passender Schutzkleidung Motorrad zu fahren – spezielle Jacken, Hosen, Schuhe und Handschuhe, jeweils ausgestattet mit Protektoren. Dafür spricht allein die Vernunft. Außerdem kann Eltern im Falle eines Unfalls Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn Kinder nicht ausreichend geschützt worden sind.
Der Begriff „körperliche und geistige Reife“ im Zusammenhang mit der Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad gern umfasst weit mehr als sich ordentlich hinter dem Fahrer festhalten zu können oder die Fußrasten zu erreichen. Es geht auch um Körperkontrolle. Sind die Jungen oder Mädchen geübt genug, um sich bei einem Motorrad in Schräglage ebenfalls mit in die Kurve zu legen? Denn wenn sie sich voller Schreck in die Gegenrichtung werfen, sobald sich das Motorrad in die Kurve neigt, wird die Fahrbalance empfindlich gestört. Reicht die Kondition der Kleinen, um sie auf eine längere Tour mitzunehmen? Während sich Kinder im Spiel mit Gleichaltrigen als reine Konditionswunder entpuppen, können sie beim Motorradfahren schneller müde werden. Die einseitige Sitzhaltung mit dem seitlich gedrehten Kopf hinter dem Rücken des Fahrers strapaziert die Muskulatur und kann zu einer vorzeitigen Ermüdung und eventuell sogar Verkrampfung führen.

Auch die Konzentration und damit das richtige Verhalten auf dem Motorrad oder Motorroller kann nach einer gewissen Zeit nachlassen. Das merkt der Fahrer meist dann, wenn das Kind unruhig wird. Es neigt dann schnelles zu leichtsinniges Verhalten, etwa, wenn es einem Freund oder einer Freundin am Straßenrand zuwinkt. Für das Motorrad sollten Kinder also reif genug sein, um die Gefahren im Straßenverkehr zu kennen. Zudem sollten Fahrer und Mitfahrer vorab gewisse Verständigungszeichen vereinbaren.
Empfehlenswert sind für erste Ausfahrten kurze und weniger anstrengende Streckenabschnitte von höchstens jeweils 30 Minuten. Dann wird das Kind nicht überfordert und kann sich nach und nach immer besser an das besondere Fahrgefühl gewöhnen. (aum)