FÜHRERAUSWEIS IN DER SCHWEIZ – NEUE REGELN AB 2027

Red. SCT

24/10/2026

New Swiss driving licence rules for categories A1, A and B.

New Swiss driving licence rules for categories A1, A and B. Illustration generated with Microsoft Copilot.

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich der Weg zum Führerausweis in der Schweiz. Künftig werden wichtige Nachweise digital erfasst, während der Verkehrskundeunterricht vor der Theorieprüfung abgeschlossen werden muss. Zudem wird die Theorieprüfung erweitert.

Der FABER-PIN verbindet alle Nachweise

Wer einen Lernfahrausweis der Kategorien A1, A oder B beantragt, erhält künftig einen persönlichen FABER-PIN. Dieser ermöglicht die eindeutige Zuordnung aller elektronisch übermittelten Nachweise zur jeweiligen Anmeldung.

Dadurch können Unterlagen zum Nothilfekurs, Sehtest und Verkehrskundeunterricht digital verarbeitet werden.

Keine Papierbestätigungen mehr

Ab 2027 werden Nachweise für den Nothilfekurs und den Sehtest über die neue Fachanwendung NoSe elektronisch registriert. Papierformulare gehören damit weitgehend der Vergangenheit an.

Die neue Lösung soll den administrativen Aufwand reduzieren und die Bearbeitung vereinfachen.

Verkehrskundeunterricht vor der Theorieprüfung

Eine wichtige Neuerung betrifft den Verkehrskundeunterricht (VKU). Dieser muss künftig vor der Theorieprüfung abgeschlossen werden.

Erst wenn Nachweise für Nothilfekurs, Sehtest und VKU vorliegen, erfolgt die Zulassung zur Theorieprüfung.

Theorieprüfung mit mehr Fragen

Ab dem kommenden Jahr beinhaltet die Theorieprüfung neu 55 statt 50 Fragen. Der Grund: Künftig werden auch Inhalte aus dem Verkehrskundeunterricht geprüft.

Die maximal zulässige Fehlerzahl wird entsprechend angepasst.

Der weitere Weg bleibt unverändert

Keine Änderungen gibt es bei den folgenden Schritten auf dem Weg zum definitiven Führerausweis. Die praktische Fahrausbildung, die praktische Prüfung, der Führerausweis auf Probe sowie die Weiterbildungskurse bleiben bestehen.

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